Prozessfachmann / Prozessfachfrau FA
Online-Weiterbildung Vorbereitung zum Fachausweis

Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsbedingungen zur Prüfung Prozessfachmann/Prozessfachfrau Fachausweis
Zur Prüfung wird zugelassen, wer zum Zeitpunkt der Prüfung über folgende Vorbildung und Berufspraxis erfüllt:
a) über ein eidg. EFZ oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt und inkl. Lehrzeit eine sechsjährige Berufstätigkeit nachweist, wovon 2 Jahre in der industriellen Produktion;
oder
b) über ein eidg. EBA oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt und inkl. Lehrzeit eine achtjährige Berufstätigkeit nachweist, wovon 2 Jahre in der industriellen Produktion;
oder
c) über eine Maturität oder eine gleichwerige Qualifikation verfügt und eine fünfjährige erufstätigkeit nachweist, wovon 2 Jahre in der industriellen Produktion;
und
d) über die erfoderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt.
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Erforderliche Modulabschlüsse
Die Modulabschlüsse (Inhalte kannt Du hier anschauen), legst Du während Deiner Weitberbildung bei NextLevel ab und Du hast somit diese Zugangsvoraussetzung erfüllt.
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