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Zulassungsvoraussetzungen

Zulassungsbedingungen zur Prüfung Prozessfachmann/Prozessfachfrau Fachausweis

Zur Prüfung wird zugelassen, wer zum Zeitpunkt der Prüfung über folgende Vorbildung und Berufspraxis erfüllt:

a) über ein  eidg. EFZ oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt und inkl. Lehrzeit eine sechsjährige Berufstätigkeit nachweist, wovon 2 Jahre in der industriellen Produktion;

oder

b) über ein eidg. EBA oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt und inkl. Lehrzeit eine achtjährige Berufstätigkeit nachweist, wovon 2 Jahre in der industriellen Produktion;

oder

c) über eine Maturität oder eine gleichwerige Qualifikation verfügt und eine fünfjährige erufstätigkeit nachweist, wovon 2 Jahre in der industriellen Produktion;

und

d) über die erfoderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt.

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Erforderliche Modulabschlüsse

Die Modulabschlüsse (Inhalte kannt Du hier anschauen), legst Du während Deiner Weitberbildung bei NextLevel ab und Du hast somit diese Zugangsvoraussetzung erfüllt. 

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